13.1.2018 · sdernbach
1997

Ein Nachbargrundstück wird erworben, leider mit erheblichem Höhenversatz zum bisherigen Betriebsgrundstück. Auf diesem Grundstück wird eine Halle mit 2.000 qm Grundflächen und einer Höhe von 12 m errichtet. Hallenkräne mit einer Tragfähigkeit von 100 Tonnen erweitern die Möglichkeiten erheblich. Aufgrund des Höhenunterschieds wird diese Halle bis heute „untere Halle“ genannt.